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RoamingVerträge

EU Roam Like At Home verlängert bis 2032 — was Geschäftskunden jetzt wissen müssen

Das EU-Parlament hat Roam Like At Home bis 2032 verlängert. Was die neue Verordnung für Business-Tarife, Fair-Use-Limits und SLAs im Mittelstand bedeutet.

1. Mai 2026 Comms Connect · Newsroom
EU Roam Like At Home verlängert bis 2032 — was Geschäftskunden jetzt wissen müssen

Am 23. April 2026 hat das EU-Parlament die Verlängerung der Roaming-Verordnung („Roam Like At Home”, RLAH) bis zum 30. Juni 2032 verabschiedet. Die neue Verordnung (EU) 2026/xxx löst den bisherigen Rahmen ab, der Ende Juni 2032 ohnehin ausgelaufen wäre — bringt aber an mehreren Stellen Anpassungen, die für Geschäftskundenverträge relevant sind. Für IT- und Einkaufsverantwortliche im Mittelstand heißt das: Bestehende Mobilfunkverträge sollten in den nächsten Wochen einem Roaming-Check unterzogen werden, bevor die nationalen Carrier ihre AGB anpassen.

Wir fassen zusammen, was sich konkret ändert, wo der Teufel im Detail steckt — Stichwort Fair-Use-Policy bei Datenflats — und welche Klauseln in Rahmenverträgen jetzt auf den Prüfstand gehören.

Was genau wurde am 23. April 2026 beschlossen

Die Kernpunkte der Verlängerung im Überblick:

  • Laufzeit: Roam Like At Home gilt bis 30. Juni 2032 (vorher: ebenfalls 2032, aber auf Basis der Verordnung 2022/612, die nun durch die neue ersetzt wird).
  • Quality of Service: Carrier müssen Endkunden im EU-Ausland dieselbe Netzqualität (4G/5G) bieten wie im Heimatnetz, sofern technisch verfügbar. Neu: Bei Nichtverfügbarkeit besteht eine Informationspflicht per SMS bei Einbuchung ins ausländische Netz.
  • Notruf-Roaming: Ab 1. Januar 2027 müssen alle EU-Carrier sicherstellen, dass Notrufe (112) auch bei deaktiviertem Datenroaming und unabhängig vom Tarif möglich sind — inklusive Standortübermittlung (AML).
  • Fair-Use-Policy bei unlimitierten Tarifen: Die Berechnungsformel für das offene Datenvolumen im EU-Ausland wird angepasst. Grundlage bleibt das Verhältnis aus inländischem Endkundenpreis und regulierter Großhandelsobergrenze — letztere sinkt 2027 erneut.
  • Großhandelsobergrenzen (Wholesale Caps) sinken weiter:
    • Daten: von aktuell 1,80 €/GB auf 1,55 €/GB ab 1. Januar 2027, dann 1,30 €/GB ab 2030
    • Sprache: 0,019 €/Min. (unverändert)
    • SMS: 0,003 €/SMS (unverändert)
  • Non-EU-Roaming-Transparenz: Carrier müssen vor dem ersten Verbindungsaufbau außerhalb der EU/EWR die Preise für Daten, Sprache und SMS per SMS mitteilen — neu mit Pflichtangabe in Euro und Cent pro MB (nicht mehr nur „pro Session”).

Kernaussage: Für Endkunden ändert sich oberflächlich wenig — RLAH bleibt RLAH. Für Geschäftskundenverträge mit individueller Roaming-Logik (eigene Fair-Use-Caps, geschäftliche Datenpools, M2M-SIMs) verschieben sich aber die Wholesale-Referenzpreise. Das wirkt sich auf Nachverhandlungen aus.

Warum das jetzt für den Mittelstand relevant ist

Auf den ersten Blick wirkt die Verlängerung wie eine reine Bestätigung des Status quo. In der Praxis treffen drei Effekte zusammen, die in den nächsten 12 Monaten Bewegung in den Markt bringen:

  1. Carrier müssen ihre AGB anpassen. Telekom, Vodafone und Telefónica haben bis spätestens 1. Oktober 2026 Zeit, ihre Geschäftskunden-AGB an die neue Verordnung anzukoppeln. Das ist der typische Moment, in dem Sonderkündigungsrechte entstehen — und damit Verhandlungshebel für Bestandskunden.
  2. Fair-Use-Limits werden neu kalkuliert. Wer heute einen Tarif mit 50 GB inländischem Volumen hat, bekommt im EU-Ausland je nach Carrier zwischen 25 und 35 GB freigeschaltet, danach drohen Aufschläge. Mit der neuen Wholesale-Obergrenze von 1,55 €/GB ab 2027 verschiebt sich diese Rechnung — meist zugunsten höherer offener Volumina.
  3. Business-Roaming außerhalb der EU bleibt das eigentliche Problem. Schweiz, UK, USA, Türkei: Hier greift RLAH nicht. Die meisten Mittelständler haben hier Day-Pass-Modelle (3–8 € pro Tag) im Einsatz, die in Summe schnell vierstellige Monatsbeträge erzeugen.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

BereichBisher (VO 2022/612)Neu ab Mitte 2026Buyer Impact
Laufzeit RLAHbis 30.06.2032bis 30.06.2032 (neu kodifiziert)AGB-Anpassung → Sonderkündigungsrecht möglich
Wholesale Cap Daten1,80 €/GB1,55 €/GB ab 2027, 1,30 €/GB ab 2030Bessere Verhandlungsbasis für Datenpools
Quality of ServiceBest Effort4G/5G-Pflicht bei Verfügbarkeit + Info-SMSHöhere Erwartung an SLA-Reporting
Notruf-RoamingAllgemeinPflicht inkl. AML ab 01.01.2027Compliance-relevant für Lone-Worker-Konzepte
Non-EU-TransparenzSMS bei EinbuchungSMS mit Cent/MB-AngabeEndkundenkostenkontrolle einfacher
Fair-Use-BerechnungFormel auf Basis EndkundenpreisAktualisierte Formel ab 2027Mehr offenes Volumen bei Flatrates erwartet

Was Geschäftskundenverträge konkret betrifft

Roam Like At Home ist eine Endkundenregelung. Geschäftskundenverträge mit Pooling, individuellen Fair-Use-Limits oder M2M-Klauseln können davon abweichen — solange der Kunde eindeutig als „Nicht-Verbraucher” eingestuft ist. Genau hier liegt der Hebel.

1. Pool-Tarife mit EU-Datenvolumen

Viele Mittelständler nutzen heute Pooling-Tarife — z. B. 100 SIM-Karten teilen sich 5 TB Datenvolumen pro Monat. Was im Pool ist EU-nutzbar? Carrier handhaben das unterschiedlich:

  • Telekom Business Mobil: Pool-Volumen vollständig EU-nutzbar, jedoch mit individueller Fair-Use-Cap pro SIM (oft 40–80 GB/Monat im EU-Ausland, je nach Tarifstufe).
  • Vodafone Business: Ähnliches Modell, teils mit höheren Caps in Premium-Tarifen.
  • O₂ Business: Eigenes Modell mit pauschalierten EU-Volumen pro SIM, separat vom inländischen Pool.

Mit der neuen Wholesale-Obergrenze ab 2027 sollten diese Caps nach oben korrigierbar sein. Wer 2026 einen 24-Monats-Vertrag verlängert, sollte sich Anpassungsklauseln einbauen lassen.

2. M2M- und IoT-SIMs

NB-IoT- und LTE-M-SIMs für Sensorik, Telematik und Tracking laufen typischerweise nicht unter RLAH — sie gelten als „spezielle Maschinenkommunikation”. Hier verhandeln Carrier individuell, oft mit länderspezifischen Aufschlägen. Schätzungen aus der Branche: Roaming-Aufschläge für M2M liegen je nach Land zwischen 0,30 € und 2,50 € pro MB (eigene Marktbeobachtung, keine offizielle Statistik). Wer Telematik-Flotten in der EU betreibt, sollte prüfen, ob eine Multi-IMSI- oder eUICC-Lösung wirtschaftlich besser ist als der reine Carrier-Tarif.

3. Premium-Roaming (Schweiz, UK, USA)

Hier ändert sich mit der neuen Verordnung nichts. Wer regelmäßig Außendienst in der Schweiz oder UK hat, zahlt weiterhin Day-Pass-Preise oder hat länderspezifische Optionen gebucht. Typische Größenordnungen (Stand Frühjahr 2026, geschätzte Marktbreite):

  • Schweiz Day-Pass: 3–6 € pro Tag/SIM
  • UK Day-Pass: 3–7 € pro Tag/SIM
  • USA Day-Pass: 4–8 € pro Tag/SIM
  • Türkei: 5–10 € pro Tag/SIM, teils nicht im Day-Pass abgedeckt

Bei einer Flotte von 50 Außendienstlern mit 2 Auslandstagen pro Monat im Schnitt summiert sich das schnell auf 400–700 € Mehrkosten monatlich — Größenordnung, keine harte Zahl.

Notruf-Roaming und AML — der unterschätzte Compliance-Punkt

Ab 1. Januar 2027 sind Carrier verpflichtet, Notrufe (112) inklusive Advanced Mobile Location (AML) auch dann durchzustellen, wenn das Datenroaming deaktiviert ist oder ein No-Roaming-Tarif vorliegt. Das klingt nach einer Endkundenregelung — ist aber für Unternehmen mit Außendienst, Lone-Worker-Konzepten oder Servicetechnikern in der EU relevant:

  • Arbeitsschutz (DGUV Vorschrift 1, Allein­arbeit): Wer Mitarbeitende ins Ausland schickt, muss sicherstellen, dass im Notfall Hilfe rufbar ist. Mit AML-Pflicht wird das technisch einfacher abdeckbar.
  • Versicherungs- und Auditfragen: D&O- und Haftpflichtversicherer fragen zunehmend nach Notrufkonzepten für mobile Mitarbeiter.

Die Praxis: IT-Verantwortliche sollten bis Ende 2026 mit dem Carrier klären, ab welchem Datum die AML-Übermittlung im jeweiligen Roaming-Netz aktiv ist — die Pflicht trifft den Heimat-Carrier, die Umsetzung hängt aber vom Gastnetz ab.

Quality of Service — was die Info-SMS-Pflicht bringt

Neu in der Verordnung: Wenn ein Carrier im Ausland kein 5G oder 4G anbieten kann (z. B. weil das Gastnetz nur 3G/2G unterstützt oder ein anderes Frequenzband nutzt), muss er den Endkunden per SMS bei Einbuchung informieren. Das ist mehr als Verbraucherschutz — es schafft Transparenz für SLA-Diskussionen.

Praxis: Wer 5G-abhängige Anwendungen (Video-Inspektion, AR-Wartung, Realtime-Telematik) im EU-Ausland betreibt, sollte vom Carrier schriftliche Aussagen zur 5G-Verfügbarkeit pro Land einholen — nicht als Marketingaussage, sondern als Anlage zum Vertrag.

Stand Mitte 2026 ist 5G-Roaming in folgenden Ländern weitgehend belastbar verfügbar: Österreich, Niederlande, Belgien, Frankreich, Spanien, Italien, Polen, Tschechien, Skandinavien. In Bulgarien, Rumänien, Griechenland, Kroatien ist 5G-Roaming punktuell, oft nur in Großstädten.

Was Comms Connect Mittelstandskunden jetzt empfiehlt

Die Verlängerung von RLAH ist Anlass — nicht Ursache — für einen strukturierten Roaming-Check. Konkret raten wir zu folgendem Vorgehen in den nächsten 8 Wochen:

1. Ist-Aufnahme der Roaming-Kosten (2 Wochen)

  • Letzte 6 Rechnungen auswerten, Roaming-Kosten nach Land aufschlüsseln
  • Top-3-Länder identifizieren — meist 70–80 % aller Roaming-Kosten
  • Prüfen, ob Day-Pass-, Länder-Option- oder Pool-Modell aktuell wirtschaftlich ist

2. Vertrags-Check auf AGB-Anpassungsklauseln (2 Wochen)

  • AGB-Änderungsklauseln des Carriers prüfen
  • Sonderkündigungsrecht bei AGB-Anpassung dokumentieren
  • Verhandlungsfenster Q3/Q4 2026 nutzen — wenn Carrier ihre AGB an die neue VO anpassen

3. M2M/IoT-SIMs separat bewerten (2 Wochen)

  • Multi-IMSI- oder eUICC-Lösungen prüfen, wenn EU-weite Sensorik im Einsatz
  • Aufschläge pro Land mit Carrier verhandeln, wenn Volumen > 100 SIMs

4. Notruf- und Lone-Worker-Konzept aktualisieren (laufend)

  • Bestätigung des Carriers zur AML-Verfügbarkeit ab 2027 einholen
  • Ggf. Anpassung im internen Arbeitsschutzkonzept dokumentieren

Wer jetzt strukturiert vorgeht, hat im 4. Quartal 2026 — wenn alle drei deutschen Carrier ihre AGB anpassen — den klaren Vorteil bei Nachverhandlungen.

FAQ

Verändert sich für meine Mitarbeitenden auf Geschäftsreise innerhalb der EU etwas? Praktisch wenig. RLAH bleibt RLAH — Telefonate, SMS und Daten im EU/EWR-Ausland werden weiterhin zu inländischen Konditionen abgerechnet, im Rahmen der Fair-Use-Policy.

Müssen wir unseren Mobilfunkvertrag jetzt sofort anpassen? Nein, aber wir empfehlen einen Check, sobald der Carrier seine AGB anpasst (vsl. Q3/Q4 2026). Dann öffnet sich oft ein Sonderkündigungs- und Verhandlungsfenster.

Gilt RLAH auch für die Schweiz und UK? Nein. Schweiz, UK, Türkei, USA und alle Nicht-EU/EWR-Länder fallen nicht unter Roam Like At Home. Hier gelten weiterhin Tarife, Day-Pässe oder Länderoptionen des jeweiligen Carriers.

Was ändert sich für unsere IoT-/M2M-SIMs? RLAH greift hier in der Regel nicht. Wholesale-Caps der neuen Verordnung können sich aber indirekt auf Nachverhandlungen mit dem Carrier auswirken — gerade bei größeren Flotten.

Was ist mit unseren Datenpools — werden die EU-tauglich? In der Regel ja. Wichtig ist die individuelle Fair-Use-Cap pro SIM. Diese sollte man im Vertrag explizit ausweisen lassen, statt sich auf Standard-AGB-Formulierungen zu verlassen.

Wann genau tritt die neue Verordnung in Kraft? Die Hauptregelungen gelten mit Veröffentlichung im EU-Amtsblatt im Sommer 2026. Die neuen Wholesale-Caps und die AML-Notrufpflicht greifen gestaffelt ab 1. Januar 2027.

Bekommen wir mehr offenes Datenvolumen im EU-Ausland? Tendenziell ja, weil die Fair-Use-Berechnungsformel auf gesunkenen Wholesale-Preisen basiert. Konkrete Anpassungen kommunizieren die Carrier voraussichtlich Q4 2026 / Q1 2027.

Roaming-Check für Ihren Mobilfunkvertrag

Die Verlängerung von Roam Like At Home ist der ideale Anlass, Ihre bestehenden Mobilfunkverträge auf Roaming-Konditionen, Fair-Use-Limits, M2M-Aufschläge und Premium-Länder-Tarife zu prüfen — unabhängig vom Carrier. Wir machen das im Rahmen unseres Vertrags-Checks routinemäßig und identifizieren typischerweise Einsparpotenziale im mittleren bis hohen einstelligen Prozentbereich der Mobilfunkkosten (geschätzte Bandbreite, abhängig von Reiseprofil und Vertragsstruktur).

Mehr zum systematischen Vertragsmanagement im Mittelstand finden Sie in unserem Beitrag Rahmenverträge im Mittelstand — der 24-Monate-Check und im Markt-Briefing Was kostet Business-Mobilfunk im Mittelstand 2026 wirklich?.

Wenn Sie eine konkrete Einschätzung für Ihren Vertrag wollen — gerne mit Blick auf Ihre Top-3-Reiseländer und Ihre M2M-Flotte —, sprechen Sie uns an. Wir analysieren neutral und ohne Bindung an einen Carrier.

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